Gautreffen
der NSDAP in Chemnitz unter Teilnahme von SS-Sturmbann IV/7 und SS-Motor-Sturm
IV/7, Dresden, (Stamm der späteren 46. SS-Standarte); Schmauser, der Standartenführer der 7.
SS-Standarte erläßt am 28.5.1931 folgenden Befehl : „SS-Standartenbefehl 6/31.
1. Sämtliche
SS-Verbände der SS-Standarte 7 haben am Sonnabend, den 6. Juni 1931 tunlichst
bis spätestens 7 Uhr abends in Chemnitz einzutreffen. […]
2. Die
Fahrzeuge von Sturmbann III und IV/7 stehen als Überfallwagen fahrbereit.
3. Über
Quartiere, Stell- und Alarmplätze […] erhalten die Verbände beim Melden […]
Nachricht.
4. Bis zum
Eintreffen des Stabes der SS-Standarte 7 übernimmt Sturmbann-Verwalter Stiebler
von III/7 des gesamten SS-Dienst in Chemnitz. […]
5. M.S. IV/7
stellt einen Kraftwagen mit Fahrer sowie ein Kraftrad der SS-Standarte zur
Verfügung. […]
6. Außer
Morgenkaffee und Brötchen (kostenlos) wird für Sonntag keine Kost aus der
Feldküche verabreicht. […]
7. Die
Festabzeichen im Preise von 35 Reichspfennig für die SS und SA sind durch die
zuständigen Ortsgruppen zu beziehen.
8. Anzug :
Dienstanzug mit neuen Abzeichen und Ärmelstreifen – vergl. hierzu SS-Befehl Nr.
22 - […]
9. Die SS
übernimmt am 6.6.1931 den Absperrdienst auf der Radrennbahn; […] Für bestimmtes
aber höfliches Auftreten der Absperrung, für Durchführung des Alkoholverbotes
und für Ruhe in den Unterkunftsräumen mache ich die betreffenden Sturmführer
persönlich verantwortlich. Für alle Angehörigen der SS-Standarte 7 findet
während des Gauparteitages in Chemnitz weder eine Beurlaubung noch
Dienstbefreiung statt.
10. Zur Befehlsausgabe –
Bekanntgabe des SS-Dienstes für Sonntag den 7.6.1931 – finden sich die
Sturmbannführer nebst Adjutanten der Strumbanne I – V im Geschäftszimmer
SS-Oberführer II (nach Schluß des Fackelzuges) ein. Mitzubringen sind die
Stärkenachweise für Monat Mai 1931 zweifach ausgefertigt, sowie die
Stärkenachweise für Monat April 1931.
11. Zentrale der
Gauleitung ist Bierhaus – Linde - […]
12. Verbandsplätze […]
13. Ort der SS-Fahrzeuge für
den Abtransport wird noch bekannt gegeben.
14. […] Ist jedoch der
Ausgangsort Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz oder Plauen, so hat die
Anmeldung nur bei dem staatlichen Polizeiamt zu erfolgen. Jeder Transportführer
hat für ordnungsgemäßes Ausfüllen der Fahrtbescheinigung für die Hin- und
Rückfahrt am 6. Bezw. 7.6.1931 selbst rechtzeitig Sorge zu tragen.
Es ist jedem SS-Führer
und SS-Mann nochmals einzuschärfen, daß über Abfahrtszeiten, Fahrtroute und
Fahrtziel, Stell- und Alarmplätze, Quartiere u.s.w. strengstens Stillschweigen
zu bewahren ist. Mit Heil Hitler ! Schmauser“