Chronik : 23.3.1931, Nachtrag SS-Befehl 4/31, Rauch-und Bierverbot
SS-Oberführer Friedrich Schlegel, Führer der SS-Gruppe Mitte (mit dem Gebiet Ostsachsen), schreibt folgenden Nachtrag zum SS-Befehl 4/31 : „[…] Trotz Verbot ist es wiederholt vorgekommen, daß während des Dienstes, vor allem bei Versammlungsdienst, die SS-Leute Bier getrunken und geraucht haben. Ich weise auf das Verbot nochmals hin und werde in Zukunft jeden Führer, der derartiges duldet, unnachsichtlich seines Amtes entheben. […] Tut die SS mit der SA gemeinsamen Dienst, so untersteht sie im Rahmen der mit SA-Befehl Nr.1 vom 16.1.31/III/2 bis auf weiteres dem ranghöchsten und dienstältesten SA-Führer. […] Nichtbefolgen der Anordnungen zieht sofortigen Ausschluss aus der SS nach sich.“