Bericht des Landesinformationsamtes in Dresden vom Oktober 1926 : „Den Anstrengungen der NSDAP. ist es gelungen, 2 Sitze im sächs. Landtag zu erobern. Die Partei zieht damit erstmalig, allerdings mit der schwächsten Fraktion, in das sächs. Parlament ein. […] Die von der Partei ins Leben gerufenen Schutzstaffeln (S.S.) sind in Sachsen mit einer Ausnahme nicht besonders hervorgetreten. Die Ausnahme bezieht sich auf Plauen i.V.. Dort hat die S.S., die Anfang des Monats Oktober 4 Mann und Ende des Monats einschließlich des Führers Kressel 8 Mann stark war, 11 Versammlungen und Umzüge abgehalten. Die Mitglieder der S.S. marschierten geschlossen unter Gesang nach den Versammlungsorten. U.a. haben sie dabei am 9.10. ein Lied gesungen, dessen Kehrreim lautete : ´Wir pfeifen auf die Freiheit der Judenrepublik´. Am Versammlungsort wurde durch Hornsignale oder durch Ausrufen das Publikum herangeholt. Bei sämtlichen Veranstaltungen sprach Kressel, [...] Von den Rednern betrieben besonders Kressel und der Ortsgruppenführer der Hitlerjugend Judenhetze. […] Kressel führte darüber in 2 Versammlungen aus, die alten Germanen hätten Verräter mit nacktem Oberkörper an einen Baum gebunden, ihnen mit einem Beil eine Rippe nach der anderen vom Rückrat abgehackt und die abgelösten Rippen mit einem Stabe auseinandergebogen. Im Anschluß daran erklärte er, sie (die S.S.) würden noch viel brutalere Strafen für die Verräter erfinden und an ihnen vollstrecken. Ebenso wiederholte er und ein anderer Referent immer wieder, daß die Juden und die Verräter an den Galgen gehörten. Sie würden nicht ruhen, bis diese Lumpen alle vernichtet seien. …. Die meisten Reden schlossen mit einer Aufforderung zum Rassenkampf gegen die Juden. …. Die geschilderten Hetzreden wurden noch durch den Anschlag von Zeitungen (darunter des beschlagnahmten ´Stürmer´ Nr. 39), deren Verbreitung den Mitgliedern der S.S. und der S.A. der NSDAP. oblag, unterstützt. … Infolge des vorstehend geschilderten, die öffentl. Ruhe und Sicherheit arg gefährdenden Verhaltens hat das Pol.-Amt Plauen unterm 5.11.26 gemäß Artikel 123, Abs. 2 RV. alle Umzüge und Versammlungen der S.S. unter freiem Himmel verboten.“